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Fällige Rechnungsbeträge im SEPA Raum einziehen
Der Begriff des SEPA-Lastschriftmandats ist meist jedem ein Begriff, doch kaum jemand kennt die genaue Definition. Daher lesen Sie in unserem Guide, was genau sich hinter einem SEPA Lastschriftmandat verbirgt. Grundsätzlich ermöglicht das SEPA-Lastschriftmandat einfaches und bequemes Einziehen von Rechnungsbeträgen innerhalb Deutschlands ebenso wie länderübergreifend innerhalb der SEPA-Teilnehmerstaaten– vorausgesetzt es liegt ein eben solches SEPA-Lastschriftmandat des Zahlungspflichtigen vor. Sepa ist die Abkürzung für den englischen Begriff Single Euro Payments Area und kann laut Definition im Deutschen als „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“ bezeichnet werden.
Das SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Bevor ein Unternehmen das Geld eines Kunden einziehen kann, benötigt es ein SEPA-Lastschriftmandat. In dem Mandat gibt der Zahlungspflichtige seine Daten inklusive der IBAN Nummer ein. Bei länderübergreifenden Transaktionen ist auch die Angabe der BIC erforderlich.
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat gibt der Kunde ausdrücklich eine doppelte Erklärung ab. Zum einen ermächtigt er den Anbieter schriftlich zum Einzug und zum anderen erteilt er damit der Bank die Genehmigung zur Buchung.
Das SEPA-Lastschrift Formular
Das SEPA-Lastschriftmandats-Formular umfasst üblicherweise die 4 Informationsblöcke: Informationen zum Zahlungsempfänger, Informationen über den Zahlungspflichtigen, Ausführungsmodalitäten und Mandatsinformationen.
Für den Zahlungsempfänger werden die Informationen zum Unternehmen, der Gläubiger-Identifikationsnummer und der Adresse des Unternehmens hinterlegt.
Der Zahlungspflichtige gibt ebenfalls seinen Namen bzw. den Namen des Unternehmens inklusive Adresse und Kontoinformationen an. Die Kontoinformationen enthalten die IBAN und den SWIFT bzw. BIC Code.
Bei den Ausführungsmodalitäten im Lastschrift Formular wählt der Zahlungspflichtige zwischen einer einmaligen und wiederkehrenden Lastschrift aus.
Die Mandatsinformationen beinhalten üblicherweise eine eindeutige SEPA-Lastschriftmandats-Referenz, die Art des Mandats – eine SEPA Direct Debit / SEPA-Basis-Lastschrift (früher "Einzugsermächtigung") oder SEPA B2B Direct Debit / SEPA-Firmenlastschrift – und ergänzende Freitext-Informationen. Ihr Unternehmen muss jedem SEPA-Lastschriftmandat eine eindeutige Mandatsreferenz zuweisen. Über die Mandatsreferenz kann der Geschäftspartner die Abbuchung eindeutig identifizieren und nachvollziehen.
SEPA Lastschrift- Sparkasse, Volksbank Raiffeisenbank, Commerzbank
Es macht keinen Unterschied, von welcher Bank das Formular für die SEPA-Lastschrift ausgefüllt wird. Bei jeder Bank werden dieselben Angaben benötigt. Es macht aber einen Unterschied, ob das Geld in ein EU oder nicht-EU Land gehen soll. Soll Geld beispielsweise in die USA überwiesen werden, müssen mehr Angaben - beispielsweise die Adressen des Auftragsgebers und Empfängers - gemacht werden als bei einem SEPA-Formular.
SEPA-Lastschrift – wann wird abgebucht
Im Mandat kann der Kunde ebenfalls festlegen, ob es sich um einmalige oder wiederkehrende Zahlungen handelt. Grundsätzlich gilt ein Lastschriftmandat unbefristet, kann jedoch jederzeit vom Kunden widerrufen werden. Falls die letzte Zahlung über das Mandat länger als 36 Monate zurückliegt, wird erneut ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt.
Der Betrag wird zu dem im SEPA-Mandat festgelegten Fälligkeitsdatum abgebucht. Damit sieht der Kunde, wann das Konto belastet wird. Der Händler kann seine Liquidität gut planen.
Der Kunde kann bereits erteilte Lastschriftmandate bis zum Tag vor der Abbuchung widerrufen. Auch abgebuchte Beträge können bis 8 Wochen nach der Kontobelastung von der Bank zurückerstattet werden, unberechtigte SEPA-Lastschriften ohne Mandat sogar bis zu 13 Monaten nach Belastung.
SEPA-Länder
Zum SEPA-Raum zählen die unten aufgeführten Länder. SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften müssen immer in EURO beauftragt werden, das heißt auch Länder, die eine andere Währung haben, können ein SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift nur in Euro transferieren.
SEPA Fälligkeitsdatum und Fristen
Aufgrund eines festgelegten Fälligkeitsdatums haben sowohl der Kunde als auch das Unternehmen eine hohe Planungssicherheit. Der Kunde weiß, wann sein Konto belastet wird und das Unternehmen kann die Liquidität besser planen. Bei SEPA-Lastschriften wird zwischen der SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift unterschieden.
Die SEPA-Basis-Lastschrift wird von Privatpersonen verwendet. Hier kann der Kunde innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen eine Rückerstattung veranlassen.
Die SEPA-Firmen-Lastschrift wird von Unternehmen genutzt. Bei dieser Lastschrift entfällt der Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung.
SEPA-Länder
- Zum SEPA-Raum zählen die unten aufgeführten Länder. SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften müssen immer in EURO beauftragt werden, das heißt auch Länder, die eine andere Währung haben, können ein SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift nur in Euro transferieren.
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Liechenstein
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- UK
- Zypern
SEPA-Lastschriftmandat: Kosten für Unternehmen
Entscheidet sich ein Unternehmen für das Angebot des Lastschriftverfahrens, kann es zusätzlich zwischen einer ungesicherten oder gesicherten Lastschrift wählen. Beim gesicherten Lastschriftverfahren erhält der Händler direkt den vollständigen Verkaufspreis ausgezahlt und der Payment Anbieter übernimmt das Risiko des Zahlungsausfalles, d.h. die Risikoprüfung, das Debitorenmanagement und Mahnwesen. Bei dem ungesicherten Lastschriftverfahren bleibt das Risiko beim Händler. Die Kosten einer SEPA-Lastschrift unterscheiden sich je nachdem für welches Verfahren der Händler sich entscheidet. Grundsätzlich zahlt er Transaktionsgebühren zwischen 0,10 Euro und 2 Euro und einen prozentualen Betrag abhängig vom Transaktionsvolumen zwischen 1% und 2-3%. Auch monatliche bzw. Grundgebühren können anfallen. Gebühren für die Währungsumrechnung fallen nur an, wenn mindestens eines der Konten nicht in Euro geführt wird.