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Die Definition der Lastschrift, auch Bankeinzug genannt, lässt sich folgendermaßen formulieren: Es handelt sich um ein bargeldloses Zahlungsinstrument, bei welchem die zahlungspflichtige Person dem Zahlungsempfänger ein Mandat ausstellt, das es diesem ermöglicht, Forderungen direkt vom Konto des Zahlenden einzuziehen. Zahlungen per Lastschrift werden auch beim Online-Shopping immer wieder gerne genutzt.
+ Bankeinzug eignet sich als Zahlungsmethode für Abo- und Ratenzahlungen.
+ Vorteilhaft ist, dass der Händler bei Lastschrift den Zeitpunkt der Abbuchung wählen kann.
+ Der Payment Service Provider sollte die Verwaltung der SEPA-Lastschriftmandate und die Verifizierung des angegebenen Bankkontos übernehmen.
VORTEILE VON LASTSCHRIFTEN
Lastschriftzahlungen bieten sowohl für den Händler als auch für den Kunden diverse Vorteile. Dazu gehören unter anderem die vergleichsweise niedrigen Gebühren, die bei einer Zahlung per Bankeinzug anfallen.
Das Geld wird ohne Zeitverzögerung dem Konto des Händlers gutgeschrieben. Dies beschleunigt sowohl den Bearbeitungsprozess der Bestellung als auch den Versand der Ware.
Ein weiterer großer Vorteil der Lastschriftzahlung ist die Eignung für Abo- und Ratenzahlungen. Für den Käufer ist der Bezahlvorgang hier ausgesprochen bequem – er muss lediglich ein Mal ein SEPA-Lastschriftmandat einreichen, und die folgenden Zahlungen gehen automatisch vom Konto ab.
Der Kunde muss nicht mehr an jede einzelne Zahlung denken, und auch für den Händler stellt dies eine Sicherheit dar.
PSP für Lastschriftzahlung - was ist zu beachten?
Haben Sie sich dafür entschieden, Bankeinzug als Bezahloption in Ihrem Online-Shop anzubieten, so gilt es, den richtigen Payment Service Provider zu finden. Leistungen wie die Übernahme der SEPA-Lastschriftmandats-Verwaltung oder das Angebot von Raten- und Abozahlungen sind vorteilhaft. Schließlich sind dies die Zahlungen, für die Bankeinzug als Bezahlmethode am besten geeignet ist.
Wichtig ist darüber hinaus auch, einen PSP zu wählen, der die Verifizierung des angegebenen Bankkontos vornimmt. So können Sie sicher gehen, dass die Zahlung korrekt abgewickelt wird.
NACHTEILE VON LASTSCHRIFTEN
Dennoch bringt der Bankeinzug als Bezahlmethode auch einige Nachteile mit sich. Unter anderem ist der Aufwand insofern hoch, als dass eine explizite Einwilligung des Kunden nötig ist. Hier reicht es nicht aus, beispielsweise eine Checkbox oder Ähnliches anzubieten.
Vielmehr ist ein SEPA-Lastschriftmandat die einzige zulässige Einwilligung. Insbesondere bei Lastschriftzahlungen heißt es “Augen auf bei der Wahl des Payment Service Providers”, denn viele PSPs bieten Bankeinzug nicht völlig gesetzeskonform ab und operieren in einer Grauzone.
Ein weitere Herausforderung für Händler stellt die Tatsache dar, dass der Kunde ohne Grund der Lastschrift widersprechen kann.
Auch wenn das Konto des Kunden nicht gedeckt ist, wird die Lastschrift nicht durchgeführt. Dadurch ist die Ablehnungsrate bei Lastschriftzahlungen vergleichsweise hoch.
Lassen Sie sich beraten und finden Sie den passenden Payment Service Provider
Sie sind sich unsicher, ob Lastschrift eine wichtige Bezahlmethode für Ihren Online-Shop darstellt? Sie sind auf der Suche nach einem passenden Payment Service Provider für Ihr E-Commerce? Oder haben Sie ganz allgemeine Fragen rund um das Thema Payment? Unsere Experten von Paylobby sind gerne für Sie da und beraten Sie bei allen Fragen zu Payment im E-Commerce. Wir finden mit Ihnen zusammen den optimalen Payment Service Provider für Ihren Online-Shop und sind Ihr Partner für Zahlungsverkehr im E-Commerce.
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Lastschrift - eines der wichtigsten Zahlungsinstrumente
In Deutschland kommt der Lastschrift im Onlinehandel nach wie vor eine wichtige Bedeutung zu. Geht man nach dem Transaktionsvolumen, so ist sie mit 18,6 % das zweitwichtigste bargeldlose Zahlungsinstrument nach der Überweisung. Sieht man sich die Anzahl der Transaktionen an, liegt die Lastschrift sogar mit 49,8 % auf Platz 1. Neben der SEPA-Basislastschrift, welche an die frühere deutsche Einzugslastschriftsermächtigung erinnert und für Privatkunden gilt, gibt es noch die SEPA-Firmenlastschrift. Darüber hinaus gibt es drei Typen des SEPA-Mandats. Neben dem papiergebundenen Mandat mit der eigenhändigen Unterschrift des Zahlungspflichtigen existiert noch das e-Mandat des EPC, welches einen freiwilligen Service der Banken darstellt und von der Deutschen Kreditwirtschaft nicht angeboten wird. Der letzte Typ ist das elektronische Mandat mit einer sicheren Unterschrift.
Das Verfahren der SEPA-Lastschriift kann in sämtlichen SEPA-Mitgliedsstaaten durchgeführt werden. Dazu zählen neben den 28 EU-Mitgliedsstaaten auch die Schweiz, Monaco und San Marino sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, die drei übrigen Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums. Die britischen Kanalinseln Jersey und Guernsey und die Isle of Man sowie die Färöer Inseln und Grönland, die zu Dänemark gehören, sind nicht Teil des SEPA. Gleiches gilt für den Kosovo, Montenegro und Andorra, obwohl diese Staaten den Euro als Landeswährung verwenden.