Junior Aktiendepot als Geldanlage für Kinder

Junior Aktiendepot als Geldanlage für Kinder

Inhaltsverzeichnis

    Für die eigenen Kinder vorzusorgen ist für viele Eltern ein wichtiges Ziel. Noch in der Generation der heutigen Großeltern wurde häufig klassisch zur Geburt des Kindes ein Sparbuch angelegt, auf das dann von der Familie regelmäßig bis zur Volljährigkeit des Kindes Geld eingezahlt wurde. In den letzten 15 Jahren war diese Anlageform aufgrund der Niedrigzinspolitik eher unattraktiv. Doch auch diese Zeiten sind nun erst einmal vorüber und das Sparbuch feiert ein fulminantes Comeback. Der Vorteil liegt auf der Hand, das Ausfallrisiko geht gegen Null aufgrund des Einlagenschutzes des Bundes. Der Nachteil sind die überschaubaren Zinsen (aktuell bei ca. 3,5 %) und die Handhabung als eine Art Festgeldkonto.

    Wohingegen Aktiendepots für Kinder höhere Renditen und ein flexibles Handling versprechen. Doch welche Anlagesumme bei welchem Verlustrisiko auf welchen Zeitraum ist für mein Kind das Richtige? Hier soll es nicht darum gehen, eine konkrete Anlagenempfehlung für ihre Kinder abzugeben, sondern Ihnen als Eltern Hilfe zur Meinungsbildung zu ermöglichen. Daher kann die Frage nach der richtigen Geldanlage für ihre Kinder auch gar nicht pauschal beantwortet werden. Zunächst kommt es auf das konkrete Sparziel für ihre Kinder an. Finanzentscheidungen sollten immer individuell und bestens informiert (ggfs. auch mit Hilfe professioneller Finanzberatung) getroffen werden. Die allgemeinen Grundsätze sind dabei, dass sich risikoarme Anlagen wie Sparbücher, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten oder ETF-Fonds eher als Geldanlage für Kinder eignen als risikoreiche Investments. Dies hat auch den einfachen Grund, dass man bei Kindern zumeist über einen längeren Anlagehorizont spricht, als bei Erwachsenen. Jedoch wie renditestark diese risikoarmen Finanzanlagen für die Kinder schlussendlich sind, muss man stets individuell entscheiden.

    Es stellen sich aber auch einfach zu Beginn ein paar ganz triviale Fragen, deren Auswirkung jedoch massiv sein können. So zum Beispiel, auf welchen Namen das Junior Aktiendepot eröffnet werden soll. Oder anders gesprochen, soll im eigenen Namen zum Nutzen des Kindes Geld angelegt werden oder direkt im Namen des Kindes.

    Diese Entscheidung hat neben rechtlichen auch erhebliche steuerliche Konsequenzen.

    Vorteile der Geldanlage im Namen der Eltern

    Legen Sie das Geld im eigenen Namen an, behalten Sie die Kontrolle über das angesparte Kapital und die Renditen daraus. Die Entscheidung darüber, ob und wie viel von dem angelegten Kapital zu welchem Zeitpunkt dem Kind zu Gute kommt, können Sie später dann eigenständig treffen. So bewahren Sie die eigenen Kinder von möglicherweisen unvorteilhaften eigenen Finanzentscheidungen. Jedoch hat das eigene Kind dann auch keinen Rechtsanspruch auf das angelegte Kapital (Ausnahme Treuhandverhältnis).

    Nachteilig wirkt sich dann jedoch der steuerliche Aspekt für das eigene Kind aus. Denn steuerlich wird das im eigenen Namen angelegte Kapital auch als eigenes Vermögen behandelt. Der nicht zu verachtende Steuerfreibetrag des Kindes kann so nicht genutzt werden.

    Ohne entsprechende vorherige erbrechtliche Vorsorgeregelung (Testament) fällt das Kapital im Falle eines vorzeitigen elterlichen Todes in die Erbmasse mit entsprechenden erbrechtlichen und möglichen erbschaftssteuerrechtlichen Folgen für das jeweilige Kind.

    Auch bei einer späteren Schenkung des Kapitals an die Kinder kann eine Schenkungssteuer nicht ohne Umstände umgangen werden.

    Vorteile der Geldanlage im eigenen Namen des Kindes

    Das angelegte Kapital wird rechtlich gesehen vollständig dem Eigentum des Kindes zugerechnet. Die Eltern dürfen über das angelegte Kapital/ Geldanlage nicht frei verfügen sondern nur treuhänderisch zum Wohle des Kindes.

    Dazu kommt, dass jedes Kind über einen steuerlichen Freibetrag pro Jahr verfügt, die bei einer Geldanlage mit Rendite im Namen des Kindes genutzt werden kann. Somit bleiben die Renditen aus der Geldanlage des Kindes bis zur Erreichung der Freibetragsgrenze steuerfrei.

    Man sollte jedoch beachten, da dies später zu nachteiligen Auswirkungen auf einen möglichen Baföganspruch haben kann. Auch hohen Kapitalrenditen, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen des Kindes steuerlich verrechnet werden, kann das Kind unter Umständen sogar aus der Familienkrankenversicherung ausgeschlossen werden Dies sollte daher vor der Geldanlage mit dem eigenen Steuerberater besprochen werden.

    Am 18. Geburtstag kann das Kind dann frei über die ihm gehörende Geldanlage/ Kapital verfügen und es dann sogar für andere Zwecke verwenden als sich die Eltern oder Großeltern gewünscht hätten.

    Am Ende müssen Sie als Eltern entscheiden welcher Weg für Kind am sinnvollsten ist. Wichtig zu beachten ist, dass beide Varianten Vor- und Nachteilen haben und ihre jeweilige Entscheidung daher sorgsam zum Wohle des Kindes getroffen werden sollte.

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    • Debit- oder Kreditkarten für Minderjährige: Elterliche Zustimmung (meistens) erforderlich

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