Rebill bezeichnet wiederkehrende oder regelmäßig anfallende Zahlungen. Meist kommt diese Bezahlmethode bei Abonnements und Mitgliedschaften zum Einsatz. Das Konto des Kunden wird hierbei z.B. monatlich oder jährlich belastet.

Wie werden Rebills storniert?

Der Rebill wird gestoppt, wenn das Vertragsverhältnis zum Ende einer Zahlperiode gekündigt wird. Allerdings dürfen hier die jeweiligen Kündigungsfristen nicht außer Acht gelassen werden.


Beispiel: Der Abonnentenvertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren und kann mit der jeweils einschlägigen Frist zum Ende des zweiten Jahres gekündigt werden, sodass am Jahresanfang kein erneuter Rebill erfolgt. Kommt es zu einer Stornierung, kann ein erneuter Rebill schon vorher vermieden werden. In den meisten Fällen kann eine Stornierung in den ersten beiden Wochen nach Vertragsschluss erfolgen. Ist das Vertragsverhältnis dann beendet, kommt es zu keinem Rebill.