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Neue Vorschriften für Online-Zahlverfahren

DER ARTIKEL IN KÜRZE

Der Online-Payment-Sektor wandelt sich genauso schnell wie der E-Commerce selbst. War die eine Zahlart erst noch populär, ist sie heute schon Schnee von gestern. Der Payment-Markt muss sich jedoch auch mit deutscher und europäischer Regulierungswut abfinden. Als nächsten Tagesordnungspunkt haben Händler und Zahlungsdiensteanbieter die neue Zahlungsdiensterichtlinie auf der Agenda.

Neue Sicherheitsstandards

Anfang Februar beschloss die Bundesregierung ein Gesetz zur Umsetzung der “Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie”. Diese sogenannte Zahlungsdiensterichtlinie (engl. Payment Service Directive, kurz PSD II) hat ihren Ursprung auf EU-Ebene und verpflichtet Zahlungsdienstleister und Konsumenten ab 2018 zu einer neuen starken Authentisierung von Zahlungsarten. Gerade bei Online-Zahlverfahren soll die Sicherheit dadurch verbessert werden, dass Zahlungsdienstleister zukünftig für risikoreiche Zahlungen eine Legitimation über mindestens zwei Komponenten (z. B. Karte und TAN) verlangen sollen. Passwörter reichen nicht mehr.

Wie diese Anforderungen genau aussehen wird, soll in Kürze in den technischen Regulierungsstandards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation bekannt gemacht werden. Das wird sowohl die Anbieter von Zahlungssystemen als auch Händler beschäftigen, die ein Zusammenschrumpfen der aktuellen Zahlungsarten befürchten.

Besserer Verbraucherschutz

Auch der im Online-Handel bereits mehr als gut vertretene Verbraucherschutz soll noch weiter ausgebaut werden. Neben der Sicherheit von Zahlungen hat die Bundesregierung auch den Verbraucherschutz ins Auge gefasst. Der Gesetzgeber garantiert bereits jetzt allen kaufwilligen Verbrauchern bei Internetkäufen, dass ihnen mindestens eine kostenlose Zahlungsart angeboten wird. Diese muss insbesondere auch gängig und zumutbar zur Auswahl stehen.

Händler dürfen mit dem neuen Gesetz in vielen Fällen jedoch überhaupt keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. Das bedeutet zukünftig, dass Online-Händler, sollte das Gesetz so in Kraft treten, keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr von den Kunden verlangen dürfen. Dies soll europaweit und auch für den stationären Handel gelten. 

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßt die neue Gesetzgebung: „Durch die Regelungen der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie wird der Verbraucherschutz im Zahlungsverkehr deutlich gestärkt. Die oft ärgerlichen Gebühren der Händler für Zahlungen mit der Kreditkarte, SEPA-Überweisungen und Lastschriften fallen in den meisten Fällen weg.“

Der aktuelle Gesetzesentwurf kann hier heruntergeladen werden.

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Die Umsetzung der neuen technischen und rechtlichen Anforderungen wird vielen Online-Unternehmen einen Mehraufwand bedeuten. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Kunde von Paylobby jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P985#2017 einen Nachlass von 2 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl.

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Über die Autorin

Yvonne Bachmann ist seit 2013 als Rechtsanwältin für den Händlerbund tätig. Dort berät sie Online-Händler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal OnlinehändlerNews regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche bewegen. Außerdem ist sie eine bundesweit gefragte Referentin, Interviewpartnerin und Gastautorin.

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