Finanzsektor muss sich an Sonderregeln halten
Neben allgemeinen Regeln für das Online-Marketing gibt es spezielle Sonderregelungen für den Finanzsektor. An diese muss sich natürlich auch jedes Fintech-Start-up halten. Unter anderem müssen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Finanzanlagevermittler alle Angaben im Zusammenhang mit einem Finanzprodukt oder einer Finanzanlage verständlich, redlich, eindeutig und nicht irreführend formulieren. Darüber hinaus dürfen ausschließlich aussagekräftige und ausgewogene Vergleiche verwendet werden. Besonders wichtig bei Online-Content: Inhalte müssen stets aktuell sein, veraltete Angaben können bereits als Irreführung gelten.
Informationen im Internet immer aktuell?
Im Internet finden sich zahllose Informationen. Unternehmen betreffende Angaben, die über das WorldWideWeb verbreitet werden, müssen stets auf dem aktuellen Stand sein. Veraltete Informationen und Co. können Kunden verunsichern und vor dem Gesetz als Irreführung geltend gemacht werden. Es ist daher ratsam, online gestellte Beiträge mit einem Erstellungsdatum zu versehen um mögliche Verwirrungen zu vermeiden und Beiträge immer zu aktualisieren.
Aufsichtsrechtliche Erlaubnis für Werbung im Ausland
Fintech-Unternehmen müssen beachten, dass für über das Internet verbreitete Werbung immer eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis vorliegen muss. Für jedes Land, in welchem geworben wird, muss eine solche Erlaubnis vorliegen. Nur dann dürfen Kunden gezielt durch Werbung angesprochen werden.
Folgen bei Verstoß
Je nach Gegenstand und Schwere des Rechtsverstoßes, müssen Fintech-Unternehmen mit unterschiedlichen Folgen rechnen. Wenn etwa ein Wettbewerber einen Unterlassungsanspruch geltend macht, kann das weitreichende finanzielle Folgen haben. Durch verlorene Kampagnen und teure Rechtsstreits muss mit hohen Kosten gerechnet werden, die vor allem bei Start-ups weitreichende negative Auswirkungen oder sogar die Insolvenz zur Folge haben können. Besonders während sich das Fintech-Unternehmen im Stadium der Lizenzbeschaffung befindet, können wiederholte Verstöße gegen das Regelwerk Zweifel an der Zuverlässigkeit mit sich bringen. Ein sogenanntes Inhaberkontrollverfahren - hierbei wird die Verlässlichkeit des Inhabers geprüft - kann bei Start-ups das vorzeitige Aus bedeuten.
Allgemeine No Gos im Online-Marketing
Das UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - setzt eine Reihe von rechtlichen Regelungen mit Blick auf Werbemaßnahmen fest. An diese haben sich alle Unternehmen zu halten. Als absolute No Gos gelten:
- Falsche Angaben im Zusammenhang mit staatlichen Zertifizierungen
- Erzeugen von „Drucksituationen“ gegenüber den Kunden
- Verwendung von Gütezeichen ohne die erforderliche Genehmigung
- Irreführende Werbung - der Maßstab orientiert sich am jeweiligen Empfänger
- Unzumutbare Belästigung von Kunden durch Werbung
- Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon ohne Einwilligung des Empfängers
Quelle:
http://www.deutsche-startups.de/2016/07/13/marketing-und-fintech-zu-hip-kann-teuer-werden/