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Bundestag: Aufschläge bei Online-Zahlungen werden abgeschafft

Der Artikel in Kürze

Der Bundestag verabschiedet ein Gesetz zur Verbesserung des Wettbewerbs im Bereich Zahlungsdienste sowie zur Stärkung des Verbraucherschutzes und schafft gesonderte Gebühren für Kartenzahlung, Lastschrift und Überweisungen ab.

Ab Januar 2018 entfallen die gesonderten Gebühren für Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen bei Einkäufen und Buchungen sowohl im Laden als auch im Internet. Denn der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Verbraucher besser schützen und den Wettbewerb im Bereich Zahlungsdienste verbessern soll. Entsprechend werden die Gebühren für Kartenzahlungen abgeschafft. Eingeschlossen sind unter anderem Zahlungsmittel wie EC-Karten und Kreditkarten von Visa und Mastercard. Zudem werden alle Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System gebührenfrei sein.

Kundenauthentifizierung mit Hilfe dreier Elemente

Bei risikoreichen Geschäften wie Internetzahlungen oder elektronischen Abbuchungen am Point-of-Sale-Terminal werden außerdem mindestens zwei Elemente zur Kundenauthentifizierung notwendig. Das heißt: ein Element der Kategorie Wissen, wie ein Passwort, eins der Kategorie Besitz, wie die Zahlungskarte, sowie ein ständiges Merkmal, wie der Fingerabdruck. Für elektronische Fernzahlungsvorgänge kommt außerdem eine dynamische Verknüpfung des Zahlungsvorgangs mit einem bestimmten Betrag oder Zahlungsempfänger hinzu. In Deutschland sichert dies bereits das mTAN- oder photoTAN-Verfahren.

Erstattungsrecht und Beweislast

Zudem wird für unautorisierte Zahlungen die Haftung der Verbraucher auf 50 Euro herabgesetzt. Das Erstattungsrecht wird gesetzlich verankert - das heißt Lastschriften können innerhalb von acht Wochen zurückgeholt werden. In Zukunft wird außerdem die Beweislast beim Zahlungsdienstleister liegen.

Zahlungsauslösedienstleister als Stellvertreter

Künftig sollen Zahlungsauslösedienstleister wie Sofort mit ihrem Angebot der Sofortüberweisung Zugang zu bestimmten Kontoinformationen erhalten, vorausgesetzt der Kontoinhaber willigt ein. Der Zahlungsauslösedienstleister agiert als Stellvertreter bei der Bank um die Zahlung auszulösen, wenn der Kontoinhaber durch PIN und TAN zugestimmt hat. Diese Dienstleister werden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untergeordnet und erhalten Zutritt zum Zahlungsverkehrsmarkt in der gesamten EU.

Umgang mit Vermögensanlagen

Vermögensanlagen dürfen in Zukunft nicht über Internet-Plattformen, auf die der Finanzmarkt Einfluss hat, angeboten werden. Vermögensanlagen-Informationsblätter sollen erst veröffentlicht werden, wenn die BaFin sie freigibt, und Kunden müssen entsprechend insgesamt umfassender aufgeklärt werden.

Kosten für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft bedeutet diese Gesetzesänderung einmalige Kosten in Höhe von 18,8 Millionen Euro. Außerdem rechnet die Bundesregierung mit  einem wiederkehrenden Erfüllungsaufwand von etwa 64,9 Millionen Euro sowie mit weiteren möglichen Kosten.


Quelle:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-schafft-Aufschlaege-bei-Online-Zahlungen-ab-3732199.html

Einzahlungen im Online-Casino mit Paypal

Es gibt gute Nachrichten für die Glücksspiel-Freunde in Deutschland: In immer mehr Online-Casinos steht Paypal wieder für Einzahlungen zur Verfügung. Über mehrere Jahre konnten die Besucher der Online-Casinos diesen Service in Deutschland nicht nutzen.

Kontaktloses Bezahlen während Corona

Auch die internationalen Strategieberatung Oliver Wyman sieht COVID-19 als Katalysator für bargeldloses Zahlen. So könnte der Umsatz der Barzahlungen im Jahr 2025 bei etwa nur mehr 32 Prozent liegen. Denn die während der Corona-Pandemie geltenden Hygienemaßnahmen könnten einen gewissen Umgewöhnungseffekt der Bezahlmethoden mit sich bringen. Schon jetzt sprechen Händler von einem Anstieg von 65 Prozent wenn es um kontaktlose Bezahlung geht.  In den letzten Wochen wurde mehr als die Hälfte aller Girocard-Zahlungen kontaktlos durch­geführt. Dies gab die Deutsche Kredit­wirt­schaft (DK) gegen­über der Deutschen Presse Agentur bekannt. Im Dezember 2019 betrug der Anteil der kontaktlosen Zahlungen mit Girocards nur  35 Prozent.