Der Artikel in Kürze
Der Bundestag verabschiedet ein Gesetz zur Verbesserung des Wettbewerbs im Bereich Zahlungsdienste sowie zur Stärkung des Verbraucherschutzes und schafft gesonderte Gebühren für Kartenzahlung, Lastschrift und Überweisungen ab.
Ab Januar 2018 entfallen die gesonderten Gebühren für Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen bei Einkäufen und Buchungen sowohl im Laden als auch im Internet. Denn der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Verbraucher besser schützen und den Wettbewerb im Bereich Zahlungsdienste verbessern soll. Entsprechend werden die Gebühren für Kartenzahlungen abgeschafft. Eingeschlossen sind unter anderem Zahlungsmittel wie EC-Karten und Kreditkarten von Visa und Mastercard. Zudem werden alle Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System gebührenfrei sein.
Kundenauthentifizierung mit Hilfe dreier Elemente
Bei risikoreichen Geschäften wie Internetzahlungen oder elektronischen Abbuchungen am Point-of-Sale-Terminal werden außerdem mindestens zwei Elemente zur Kundenauthentifizierung notwendig. Das heißt: ein Element der Kategorie Wissen, wie ein Passwort, eins der Kategorie Besitz, wie die Zahlungskarte, sowie ein ständiges Merkmal, wie der Fingerabdruck. Für elektronische Fernzahlungsvorgänge kommt außerdem eine dynamische Verknüpfung des Zahlungsvorgangs mit einem bestimmten Betrag oder Zahlungsempfänger hinzu. In Deutschland sichert dies bereits das mTAN- oder photoTAN-Verfahren.
Erstattungsrecht und Beweislast
Zudem wird für unautorisierte Zahlungen die Haftung der Verbraucher auf 50 Euro herabgesetzt. Das Erstattungsrecht wird gesetzlich verankert - das heißt Lastschriften können innerhalb von acht Wochen zurückgeholt werden. In Zukunft wird außerdem die Beweislast beim Zahlungsdienstleister liegen.
Zahlungsauslösedienstleister als Stellvertreter
Künftig sollen Zahlungsauslösedienstleister wie Sofort mit ihrem Angebot der Sofortüberweisung Zugang zu bestimmten Kontoinformationen erhalten, vorausgesetzt der Kontoinhaber willigt ein. Der Zahlungsauslösedienstleister agiert als Stellvertreter bei der Bank um die Zahlung auszulösen, wenn der Kontoinhaber durch PIN und TAN zugestimmt hat. Diese Dienstleister werden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untergeordnet und erhalten Zutritt zum Zahlungsverkehrsmarkt in der gesamten EU.
Umgang mit Vermögensanlagen
Vermögensanlagen dürfen in Zukunft nicht über Internet-Plattformen, auf die der Finanzmarkt Einfluss hat, angeboten werden. Vermögensanlagen-Informationsblätter sollen erst veröffentlicht werden, wenn die BaFin sie freigibt, und Kunden müssen entsprechend insgesamt umfassender aufgeklärt werden.
Kosten für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft bedeutet diese Gesetzesänderung einmalige Kosten in Höhe von 18,8 Millionen Euro. Außerdem rechnet die Bundesregierung mit einem wiederkehrenden Erfüllungsaufwand von etwa 64,9 Millionen Euro sowie mit weiteren möglichen Kosten.