
Lastschrift
Lastschrift ist immernoch ein äußerst beliebtes Zahlungsmittel. Finden Sie heraus worauf Sie dabei achten sollten.
Das Inkasso bezeichnet die Einziehung von Forderungen. Wenn ein Schuldner einer berechtigten Forderung nicht nachkommt, beauftragt der Gläubiger häufig einen Dritten mit der Einziehung der Forderung.
Das Inkasso wird vom Gläubiger in Auftrag gegeben, indem er seine Forderung an ein Inkassobüro verkauft. Zur Abtretung aller Rechte an der Forderung an das Inkassobüro wird eine Abtretungserklärung unterzeichnet. Im Gegenzug wird ein Teil der ursprünglichen Forderung sofort bezahlt. Die Agentur übernimmt dann das Risiko, dass die Forderung nicht oder nur teilweise eingezogen werden kann. Von nun an betreibt der neue Besitzer das Inkasso. Das Inkassobüro zieht die Forderung beim Schuldner ein und handelt auf eigene Rechnung. Das Inkassobüro erzielt Einnahmen durch Gebühren und Auslagen, die es dem Schuldner in Rechnung stellen kann.
Alternativ kann der Gläubiger auch ein Inkassobüro beauftragen, das das Inkasso für ihn abwickelt und das Eigentum an der Forderung aufrechterhält. Das Inkassobüro übernimmt die gesamte Forderung und erhebt Gebühren. Diese Gebühren und andere Kosten werden dem Schuldner auferlegt. Damit wird das Inkassobüro finanziert.
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