
Blacklisting und Whitelisting
Black- und Whitelists gehören zu den gängigen Mechanismen im Betrugsmanagement für E-Commerce Unternehmen. Alle Infos hier nachlesen.
Im Zahlungsverkehr ist Blacklisting eine Fraud-Management-Methode zum Schutz vor Zahlungsbetrug. Die sogenannte Blacklist besteht aus einer Liste oder Datenbank von Kunden, die negativ aufgefallen sind. In den meisten Fällen haben Personen, die auf der „schwarzen Liste“ stehen, eine Vorgeschichte mit Insolvenz- oder Betrugsversuchen und werden deshalb als "schlechte" Kunden auf die Liste gesetzt. Ziel einer Blacklist ist es, betrügerische und risikoreiche Kunden aufzuspüren, um Zahlungsausfälle oder Chargebacks zu minimieren.
Blacklisting wird in erster Linie von einer Betrugsüberwachungssoftware durchgeführt. Diese überwachen Kundendaten durch eine Vielzahl von Filtern, wie z.B. Region, IP-Adresse, Kreditkartennummer und E-Mail-Adresse. Kunden werden automatisch auf die schwarze Liste gesetzt und die Software greift ein, bevor die Transaktion abgeschlossen ist. Um ehrliche Kunden zu schützen, vergleicht das System die oben genannten Kriterien mit den Daten eines Blacklist Kunden. Fällt der Vergleich positiv aus, wird die Transaktion abgelehnt und andere Programme senden die betrügerischen Daten an die zuständigen Cybersicherheitsbehörden.
Eine Blacklist kann intern von einem Unternehmen verwaltet werden, z.B. von einem Payment Provider. Dies hat den Vorteil, dass genau die Kunden aufgelistet werden, die das Unternehmen negativ beeinflusst haben. Somit wird ein guter Überblick bewahrt.
Kreditkartenunternehmen wie Visa und MasterCard verwenden ebenfalls Blacklists um Käufer zu identifizieren, die gegen die Regeln des Unternehmens verstoßen haben. Die Member Alert to Control High-Risk (MATCH) listet auch Kunden auf, die bei Betrug oder Geldwäsche erwischt wurden. Zusätzlich werden Kunden registriert, die eine sehr hohe Anzahl von Chargebacks provoziert haben oder zahlungsunfähig waren. Wer auf der Liste steht, wird nicht von den Kreditkartenunternehmen, sondern von den jeweiligen Akzeptanzbanken bestimmt.
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